Energieberatung für Wohngebäude

Energieberatung - WARUM und WANN? (Beispiel: Bestandsgebäude)

Wollen Sie die Behaglichkeit und den Wohnkomfort steigern?
Wollen Sie langfristig die Energiekosten senken?
Wollen oder müssen Sie die Heizungsanlage erneuern bzw. modernisieren?
Wollen Sie das Gebäude energetisch sanieren und wünschen eine unabhängige Expertise über mögliche, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen?
Wollen Sie zukünftig auch regenerative Energien nutzen?
Wollen Sie den Wert Ihrer Immobilie steigern?
Wollen Sie Fördermittel nutzen und sich drüber eine Überblick verschaffen?

Zeitpunkt: Es gibt kein zu früh

Sobald Sie anfangen sich Gedanken über den energetischen Zustand Ihres Gebäude zu machen, sollten Sie auch an eine unabhängige Energieberatung denken. Wenn Sie in Betracht ziehen Fördermittel nutzen zu wollen, ist eine Energieberatung bzw die Einbindung eines zugelassenen Energieberaters meist zwingend erforderlich.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Ein Vertragsabschluss vor der Beantragung von Fördermitteln ist meist nicht gestattet und förderschädlich.
Ein im Vorfeld von der BAFA geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die Förderung von einzelnen Maßnahmen um den iSFP-Bonus (zur Zeit 5%).

Gesetzliche Vorgaben (GEG-2023 § 80)

Sie benötigen einen Energieausweis, wenn Sie neu vermieten, verpachten oder verkaufen wollen und für Ihre Immobilie noch keinen gültigen Energieausweis vorliegt! Die Energieausweise dürfen nur von Personen ausgestellt werden, die nach GEG §88 dafür zugelassen sind.

Das Fehlen eine Energieausweise stellt in diesem Zusammenhang eine Ordnungswidrigkeit dar (GEG §108) und kann mit einem Bußgeld von bis zu zehntausend Euro geahndet werden!

Meine Leistungen - Ihre Möglichkeiten

Als zertifizierte, unabhängige Energieberaterin stehe ich Ihnen im breiten Spektrum der Energieberatung zur Seite:

Ein zentrales Element der Qualitätssicherung meiner Leistungen ist mein Eintrag bei den Energieeffizenz-Experten. Nur Energieberater, die über entsprechende Aus- und Weiterbildung verfügen werden dort gelistet. Um in der EEE-Liste zu verbleiben werden von der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) regelmäßige Fortbildungen gefordert, wodurch eine gleichmäßig hohes Qualitätsniveau sichergestellt ist.

Als Mitglied des GIH e.V. stehen mir immer die aktuellsten Informationen über Verordnungen und technischen Regeln zur Verfügung. Durch regelmäßige Fortbildung und aktive Verbandsinformationen bin ich stetig auf dem aktuellen Wissensstand.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - Wie viel Sanierungspotenzial steckt in Ihrem Gebäude?

Quelle: BMKW

Die institutionellen Anforderungen an die Energieberater und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) stellen sicher, dass die darin zusammengestellten und empfohlenen Sanierungsmaßnahmen den bestmöglichen Weg zur energetischen Sanierung und damit die Verbesserung der Energieeffizienz eines Bestandsgebäudes sicher stellt.

Nach einer ausführlichen Ist-Zustandsanalyse des gesamten Gebäudes (Gebäudehülle und vorhandene Anlagentechnik) wird vom Energieberater ein Konzept aus sinnvoll aufeinander aufbauenden Sanierungsmaßnahmen erstellt. Durch die ganzheitliche und unabhängige Betrachtung erstellt er, übersichtlich und anschaulich dargestellt im iSFP, eine Umsetzungshilfe zur energetischen Ertüchtigung des Gebäudes.

Die aufgeführten Maßnahmen sind weder in der Reihenfolge noch insgesamt verpflichtend. Sie stellen eine Empfehlung dar und zeigen die Möglichkeiten auf. Für den Zeitraum von 15 Jahren können, für die im Sanierungsfahrplan erwähnten Maßnahmen Fördermittel, zu den bei Antragstellen jeweils geltenden Vorgaben, beantragt werden.

Der Energieberater kann deshalb auch Pläne und Wünsche des Gebäudeeigentümers bei der Erstellung berücksichtigen, solange sie zu einer energetischen Verbesserung beitragen.

Mein Kontakt: ihre_energieberaterin@ingwelt.de

Förderung des iSFP:

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans wird (Stand Juli 2023) von der BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) anteilig als Zuschuss gefördert.

Voraussetzung für die Förderung sind:

  • Gebäude mit überwiegender Nutzung als Wohngebäude steht in Deutschland
  • Der Bauantrag für das Haus ist mindestens zehn Jahre alt.
  • Es wurde innerhalb der letzten zehn Jahre kein iSFP für das Haus erstellt.
  • Der Aussteller des iSFP muss als unabhängiger Energie-Effizienz-Experten gelistet sein.

Werden diese Förderbedingungen erfüllt, werden die Beraterkosten für den iSFP mit bis zu 80% gefördert.
Die Maximalsumme der BAFA-Förderung beträgt 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser. Bei WEGs gibt es einen zusätzliche Förderung in Höhe von einmalig 500 Euro für die Vorstellung des iSFP durch den Energieberater bei der Eigentümerversammlung.

Umfangreiche Informationen rund um den Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) finden die hier.

Über die Voraussetzungen zur bzw. den Ablauf der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für Ihr Wohngebäude sowie zur Beantragung der Fördermittel hierzu, informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Mein Kontakt: ihre_energieberaterin@ingwelt.de

Energieausweise - Wie viele Energie benötigt Ihr Gebäude?

Der Energieausweis für Wohngebäude dient der Information über die energetischen Eigenschaften. Er beschreibt den Mietern, Käufern und Eigentürmern die energetische Effizienz (die energetische Qualität) des Hauses und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich. Bei Neubauten ist grundsätzlich, unverzüglich nach der Fertigstellung ein Energieausweis zu erstellen. Bei Bestandsgebäuden, ist ein Energieausweis nur gesetzlich vorgeschrieben, falls Sie Ihr Haus (oder einzelne Wohnungen) vermieten, verpachten, verleasen oder verkaufen wollen. Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Werden im Laufe der Jahre energetische Veränderungen / Sanierungen am Gebäude vorgenommen, verliert er vorzeitig seine Gültigkeit und es muss nach Abschluss der Arbeiten ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

Zwei Arten von Energieausweisen: Bei den Energieausweisen wird zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterschieden. Welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erstellt werden kann bzw. darf, hängt unter anderem vom Baujahr und der Größe ihres Gebäudes ab.

Energiebedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis zeigt auf, wie viel Energie eine Immobilie benötigt. Er basiert auf der softwareunterstützten Berechnung der energetischen Kenngrößen der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik für Heizung, Kühlung, Lüftung etc. Die Angaben (Kennzahlen) im Energiebedarfsausweises geben den zu erwartenden Energiebedarf des Gebäudes, unter den standardisierten nutzerunabhängigen Rahmenbedingungen an. Mit dem Bedarfsausweis ist ein echter Vergleich mit anderen Gebäuden möglich.

Energieverbrauchsausweise:

Dem Verbrauchsausweis liegen die tatsächliche Heizenergieverbrauchswerte der Bewohner bzw Mieter (Nutzer) zugrunde. Hier wird die Gebäudehülle und die Anlagentechnik nicht bewertet und berücksichtigt. Er kann nur erstellt werden, wenn für mindestens 36 zusammenhängende Monate lückenlos die Verbrauchsdaten der Heizkosten des gesamten Gebäudes, belegt durch die entsprechend jüngsten Abrechnungen, vorliegen. Die im Verbrauchsausweis angegebenen Kennzahl geben nur Auskunft über den nutzerabhängigen Energieverbrauch eines Gebäudes. Ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist nicht möglich, da sich die Berechnungen stark am individuellen Nutzerverhalten orientiert.

Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die Anforderungen zur Erstellung eines Energieausweise für Ihr Wohngebäude und überprüfe welche Ausführung dafür erstellt werden kann / darf.

Mein Kontakt: ihre_energieberaterin@ingwelt.de

Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln

Rund um die energetische Sanierung und das energieeffiziente Bauen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Drei Fördermöglichkeiten sind zu betrachten:

Zuschussvariante

Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

xx% der förderfähigen Kosten, werden dem Antragsteller nach Abschluss der Arbeiten mit der Vorlage der entsprechenden Nachweise erstattet.

Antragstellung: Durch Bauherr/in direkt bei der BAFA

Kreditvariante

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss bei erreichen bestimmter Effizienzhausstandards

Antragstellung: Über die Hausbank des Bauherrn / der Bauherrin

Steuervergünstigungen

→ Finanzamt / Steuerberater

Steuerermäßigung nach § 35a EStG 

 

Es besteht keine Möglichkeit mehr die Förderprogramme miteinander zu kumulieren! 

Je nach den Gegebenheiten und der jeweiligen Situation ist es deshalb sehr wichtig, sich vor Beginn einer Bau-/Sanierungsmaßnahme genau zu informieren, welche Varianten im eigenen Fall sinnvoll ist. Die Anträge bei BAFA und KfW müssen zwingend vor der Beauftragung der Baumaßnahmen gestellt werden. Die Nutzung der Steuerermäßigung ist erst nach dem Abschluss über die Steuererklärung möglich.

Quelle: BAFA

Im Rahmen der Erstellung des iSFP werden Sie von mir über die für Ihre Gebäude nutzbaren Fördermöglichkeiten informiert. Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Antragstellung durch Erstellung der erforderlichen Dokumentationen.
Zum Thema Kreditkonditionen und Steuerermäßigung sprechen Sie bitte mit Ihrer Hausbank bzw. Steuerberater!

Mein Kontakt: ihre_energieberaterin@ingwelt.de

Lüftungskonzept

In einem Lüftungskonzept wird dargelegt, wie der nötige Luftaustausch in Wohngebäuden (energetisch saniert oder Neubau) bezüglich dem Gebäudeschutz und der Hygiene realisiert werden kann. Unzureichender Luftaustausch kann zu Problemen mit Feuchtigkeit und infolge dessen zu Schimmel führen.

Für welche Gebäude ein Lüftungskonzept erstellt werden muss, ist in der DIN 1946-6 geregelt.

  • Alle neu errichtetet Wohngebäude
  • Wenn bei der Sanierung ein Drittel der Fensterfläche erneuert wird
  • Oder wenn erstmals mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt wird

Zeigt sich durch das Lüftungskonzept, dass der notwendige Luftaustausch nicht durch „Freie Lüftung“ erreicht werden kann, wird raumlufttechnische Lüftungstechnik erforderlich. Für die anlagentechnische Lüftungsplanung muss ein Fachplaner für Lüftungstechnik hinzugezogen werden.

Gerne bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten der Erstellung eine Lüftungskonzeptes für Ihr Gebäude.

Mein Kontakt: ihre_energieberaterin@ingwelt.de

Energetische Baubegleitung

Ein Baubegleiter steht dem Bauherrn mit Rat und Tat zur Seite. Er ist aber kein Bauleiter!

Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus oder der Umsetzung von förderfähigen, energetischer Einzelmaßnahmen ist es ratsam eine energetische Baubegleitung durch einen Energieberater in Anspruch zu nehmen. Für manche Maßnahmen ist seine Einbeziehung sogar verpflichtend.

Bei der Beantragung von Fördermitteln für die Sanierungsmaßnahmen, ist in den meisten Fällen eine sogenannte technische Projektbeschreibung TPB (vor der Antragsstellung) und ein technische Projektnachweis TPN (nach Abschluss der Arbeiten) durch einen Energieberater zu erstellen. Dies Leistungen können einzeln oder im Zusammenhang mit der energetischen Baubegleitung beauftragt werden.

Die Kosten für die Baubegleitung werden von der BAFA ebenfalls gefördert.

Weitere Informationen:
„Förderprogramm – BAFA – Fachplanung und Baubegleitung“
„Förderprogrammen – KfW – Effizientes Sanieren“

Ich biete diese Leistung, zur Zeit nur für Bestandskunden an.

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